Von der Biologie zum Strafrecht
Eigentlich wollte ich einmal Biologin werden. Heute beschäftige ich mich immer noch mit komplexen Systemen – nur tragen sie inzwischen Aktenzeichen.
Mein Weg zur Strafverteidigung
Nach dem Abitur stand ich zunächst vor der Entscheidung zwischen Biologie und Rechtswissenschaften. Am Ende fiel meine Wahl auf Jura. Mein Studium schloss ich mit einem Prädikatsexamen ab. Für das Referendariat kehrte ich anschließend in meine Heimat Stuttgart zurück.
Mein besonderes Interesse galt bereits während des Studiums dem Strafrecht. Deshalb richtete ich auch mein Referendariat, soweit es möglich war, konsequent auf diesen Bereich aus. Dabei war ich unter anderem bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, am Schwurgericht des Landgerichts Stuttgart, in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart sowie in der Kanzlei eines Stuttgarter Strafverteidigers tätig.
Es ging dabei stets um Sachverhalte und Lebenssituationen, die selten so einfach sind, wie sie auf den ersten Blick erscheinen – nur eben im Strafrecht statt im Labor.
Der Mensch hinter dem Aktenzeichen
Besonders geprägt haben mich meine Zeit in der Kanzlei des Strafverteidigers und meine Tätigkeit in der Justizvollzugsanstalt. Dort wurde mir deutlich, dass ich nicht die kompromisslos harte Staatsanwältin werden wollte. Stattdessen wollte ich den Menschen hinter dem Verfahren sehen: seine persönliche Geschichte, seine Beweggründe und die möglichen Folgen einer strafrechtlichen Verurteilung.
Denn ein Strafverfahren endet nicht an der Tür des Gerichtssaals. Auch eine Freiheitsstrafe betrifft nicht nur die beschuldigte Person selbst. Die Auswirkungen reichen häufig bis in die Familie, den Freundeskreis und die Partnerschaft. Sie können den Arbeitsplatz, die wirtschaftliche Existenz und damit das gesamte weitere Leben gefährden.
Klare Strategie statt unnötiger Lautstärke
Genau dieser ganzheitliche Blick ist heute ein wichtiger Bestandteil meiner Arbeit. Natürlich geht es in der Strafverteidigung um Akteneinsicht, rechtliche Strategie, Hauptverhandlungen und mitunter auch um harte Auseinandersetzungen. Aber es geht eben nicht nur darum.
Für die meisten Mandantinnen und Mandanten ist ein Strafverfahren eine absolute Ausnahmesituation. Deshalb halte ich wenig von unnötiger Lautstärke, künstlicher Härte oder einem Auftreten, das vor allem der eigenen Selbstdarstellung dient.
Mit Klarheit, Verlässlichkeit, einem respektvollen Umgangston und einer durchdachten Strategie lässt sich häufig mehr erreichen als mit bewusst provozierten Konflikten.
Konsequent, wenn es notwendig ist
Wenn eine Auseinandersetzung erforderlich ist, um das bestmögliche Ergebnis für meine Mandantinnen und Mandanten zu erzielen, führe ich sie konsequent und mit der notwendigen Entschlossenheit.
Dabei geht es mir jedoch nicht darum, aus gewonnenen Konflikten persönliche Bestätigung zu ziehen. Ich möchte Konflikte ausschließlich dann eingehen, wenn sie im Interesse meiner Mandantschaft notwendig und sinnvoll sind. Die eigene Selbstdarstellung hat in einer verantwortungsvollen Strafverteidigung keinen Platz.
Und vermutlich ist genau das der Grund, warum ich Strafverteidigerin geworden bin.